Ehrenordnung

 

Ehrenordnung

Ehrenordnung

Der TSV würdigt die Verdienste, die langjährige Mitgliedschaft und die sportlichen Erfolge seiner Mitglieder durch Ehrungen. Die Richtlinien zu diesen Ehrungen werden durch diese Ehrenordnung festgelegt.

Ehrungsmöglichkeiten

Dem TSV stehen folgende Arten von Ehrungen seiner Mitglieder zur Verfügung:

  • Ehrennadel in Bronze
  • Ehrennadel in Silber
  • Ehrennadel in Gold
  • Ehrenmedaille
  • Ehrenmitgliedschaft
Voraussetzungen

Nachfolgende Richtlinien wurden durch die Mitgliederversammlung beschlossen:

  • Richtlinie für die Ehrennadel in Bronze:
    • 20 Jahre Mitgliedschaft im Verein oder
    • 15 Jahre aktive Teilnahme am aktiven Sportbetrieb oder
    • 5 Jahre aktive Mitarbeit im Verein als Übungsleiter oder als Funktionär des Vereins oder der Abteilungen im Sinne des Ehrenamtes oder
    • besondere Verdienste
  • Richtlinien für die Ehrennadel in Silber
    • 30 Jahre Mitgliedschaft im Verein oder
    • 20 Jahre aktive Teilnahme am aktiven Sportbetrieb oder
    • 10 Jahre aktive Mitarbeit im Verein als Übungsleiter oder als Funktionär des Vereins oder der Abteilungen im Sinne des Ehrenamtes oder
    • besondere Verdienste
  • Richtlinien für die Ehrennadel in Gold
    • 40 Jahre Mitgliedschaft im Verein oder
    • 30 Jahre aktive Teilnahme am aktiven Sportbetrieb oder
    • 15 Jahre aktive Mitarbeit im Verein als Übungsleiter oder als Funktionär des Vereins oder der Abteilungen im Sinne des Ehrenamtes oder
    • besondere Verdienste
  • Richtlinien für die Ehrenmedaillein Gold
    • für besondere sportliche Leistungen (auf Antrag)
  • Richtlinien für die Ehrenmitgliedschaft
    • mindestens 50 Jahre Mitgliedschaftim Verein oder
    • für außerordentlicheVerdienste um den TSV
  • Bei allen zeitlich bedingten Ehrungen werden nur die Jahre ab dem vollendeten 16. Lebensjahr berücksichtigt.
  • Anträge für Ehrungen sind von der Vorstandschaft oder den Abteilungen rechtzeitig im Vereinsausschuss mit Begründung einzubringen. Über die Anträge entscheidet der Vereinsausschuss.
  • Voraussetzung für eine Ehrennadel in Silber bzw. in Gold ist in der Regel eine bereits erfolgte Verleihung der Ehrennadel in Bronze bzw. in Silber.
    Voraussetzung für die Ehrenmitgliedschaft ist in der Regel die Ehrennadel in Gold.
Ehrungen

Ehrungen sollen in einem angemessenen Rahmen stattfinden.

  • So kann die Ehrennadel in Bronze bei Mitgliederversammlungen und die Ehrennadel in Silber bei Abteilungsfeiern verliehen werden.
  • Die Verleihung der Ehrennadel in Gold, der Ehrenmedaille und der Ehrenmitgliedschaft sollte im Rahmen einer Vereinsfeier stattfinden.

Die Ehrungen werden durch den 1. Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter vorgenommen.

Der Trauerfall

Beim Tod eines Mitgliedes sind folgende Richtlinien festgelegt.

  • Ehrenmitglieder und aktive Vorstandsmitglieder:
    Nachruf und Niederlegung eines Blumengebindes mit Schleife durch ein Mitglied der Vorstandschaft.
  • Aktive Mitglieder:
    Nachruf und Niederlegung eines Blumengebindes durch ein Mitglied der jeweiligen Abteilung.
  • Passive Mitglieder:
    Beileidsbekundung durch eine Karte
  • bei allen Mitgliedern:
    Auf Wunsch der Angehörigen sollte der Verein Sargträger stellen.
Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Ehrenordnung werden durch den Vereinsausschuss mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Diese Ehrenordnung wurde am 5. Mai 2001 durch die Mitgliederversammlung beschlossen und tritt am Tag nach der Annahme in Kraft.