- Beitragsordnung
- Beiträge
- Abteilungsbeiträge
- Zahlungsmöglichkeiten
- Änderungen
- Schlussbestimmungen
- Anhang 1 Abteilung Tennis
- Anhang 2 Abteilung Gewichtheben
Beitragsordnung
- In dieser Beitragsordnung werden die Beiträge der Mitglieder an den TSV
- Die Höhe des Vereinsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und gilt ab dem 1. Januar des Jahres, das dem der Beschlussfassung folgt.
- Der Vereinsbeitrag ist eine Bringschuld.
Beiträge
- Gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 6. April 2019 wurden die jährlichen Mitgliedsbeiträge neu festgesetzt. Ab 1. Januar 2020 gelten nachfolgende Beitragssätze:
Klasse | Mitgliedsart | Jahresbeitrag |
110 | Erwachsene Aktiv | 55,00 € |
111 | Erwachsene Passiv | 30,00 € |
120 | Senioren (65 Jahre u. älter) Aktiv | 40,00 € |
121 | Senioren (65 Jahre u. älter) Passiv | 15,00 € |
130 | Jugendliche (ab 16 Jahre – 18 Jahre) Aktiv | 40,00 € |
131 | Jugendliche (ab 16 Jahre – 18 Jahre) Passiv | 18,00 € |
140 | Kinder (bis 16 Jahre) Aktiv | 20,00 € |
141 | Kinder (bis 16 Jahre) Passiv | 10,00 € |
150 | Kleinkinder bis 3 Jahre | 0,00 € |
151 | 3. und jedes weiter Kind (bis 16 Jahre) | 0,00 € |
160 | Ehrenmitglieder | 0,00 € |
161 | anerkannte Schieds- oder Kampfrichter | 0,00 € |
- Aktive im Sinne der Beitragsordnung sind alle im Verein Sporttreibenden Mitglieder des TSV Heinsheim.
- Schieds- oder Kampfrichter, die für den TSV vom entsprechenden Fachverband anerkannt werden, sind für diese Zeit von der Beitragszahlung befreit.
- Altersbedingte Beitragsänderungen treten im Jahr nach Erreichen der entsprechenden Altersgrenze automatisch in Kraft
Abteilungsbeiträge
Den Abteilungen ist gestattet zusätzlich zum Vereinsbeitrag Abteilungs-, Aufnahme-, Dienstleistungs- und Sonderbeiträge zu erheben. Die Höhe dieser gesonderten Abteilungsbeiträge bestimmt die Abteilungsversammlung und muss vom Vereinsausschuss des TSV bestätigt werden. Diese Beiträge gelten ab dem 1. Januar des Jahres nach der Bestätigung durch den Vereinsausschuss des TSV oder entsprechend einem Beschluss der Abteilungsversammlung früher, frühestens jedoch ab dem Tag nach der Bestätigung durch den Vereinsausschuss des TSV.
- Für die Abteilung Tennis gelten zurzeit die im Anhang 1 festgelegten Jahresbeiträge und Aufnahmegebühren.
- Für die Abteilung Gewichtheben gelten zurzeit die in Anhang 2 festgelegten Jahresbeiträge.
Zahlungsmöglichkeiten
Der Einzug der Vereinsbeiträge erfolgt per Lastschrift am 15. Februar jeden Jahres. Für Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, besteht innerhalb obigem Zeitraum die Verpflichtung den Vereinsbeitrag ohne gesonderte Aufforderung auf das Konto des TSV (Volksbank Kraichgau BIC GENODE61WIE, IBAN DE88 6729 2200 0058 0618 08) zu überweisen. Für die danach folgende Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 € fällig. Bei Mahnungen werden zusätzlich Mahnungsgebühren in Höhe von 3,00 € fällig.
Für Neumitglieder, die nach dem Stichtag 31.12. eintreten, erfolgt der erstmalige, anteilige Beitragseinzug zum 15.10. des Beitrittsjahres.
Sollte der Einzugstermin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, erfolgt der Einzug am darauf folgenden Werktag.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer der TSV Heinsheim e.V. 1911 lautet DE07ZZZ00000195492.
Die Mandatsreferenz entspricht der bisherigen Mitgliedsnummer und wird jedem neuen Mitglied in einem separaten Schreiben mitgeteilt.
Der Abteilungsbeitrag Gewichtheben zum 15. März jeden Jahres und der Abteilungsbeitrag Tennis zum 15. April jeden Jahres eingezogen.
Änderungen
- Anschriftenwechsel und Änderung der Bankverbindung sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Eventuell entstehende Rücklastgebühren gehen zu Lasten des Mitglieds.
- Änderungen dieser Beitragsordnung werden durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Schlussbestimmungen
Diese Beitragsordnung wurde am 5. Mai 2001 durch die Mitgliederversammlung beschlossen und tritt am Tag nach der Annahme in Kraft.
Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse späterer Mitgliederversammlungen sind in die aktuelle Ausgabe eingepflegt.
- Änderung der Jahresbeitrags durch die außerordentliche Mitgliederversammlung am 22.11.2003 (vgl. Protokoll TOP 4)
- Änderung der Beitragsklasse 5 durch die Mitgliederversammlung am 08.04.2006
- Änderung der Zahlungsmöglichkeiten durch die Mitgliederversammlung am 05.04.2014
- Änderung der Beitragsklasse 1, 2, 3 und 4 durch die Mitgliederversammlung am 06.04.2019
- Anpassung der Beitragsklassebezeichnung an die digitale Mitgliederverwaltung im März 2022
Anhang 1 Abteilung Tennis
Die Abteilung Tennis erhebt mit einem Beschluss der Abteilungsversammlung nachfolgend aufgeführte Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren. Diese Beiträge sind zusätzlich zu den Beträgen an den Hauptverein an die Abteilung Tennis zu bezahlen.
Klasse | Mitgliedsart | Jahresbeitrag |
301 | Kinder bis 10 Jahre | 13,00 € |
302 | Jugendliche 11 bis 17 Jahre | 25,00 € |
303 | Erwachsene ab 18 Jahre - ermäßigt Schüler, Studenten, Azubi + Wehrpflichtige |
45,00 € |
304 | Erwachsene ab 18 Jahre - aktiv | 60,00 € |
305 | Ehepaar | 100,00 € |
306 | Erwachsene ab 18 Jahre - passiv |
18,00 € |
307 | Boulespieler/-in | 25,00 € |
308 | Beachvolleyballspieler/-in | 25,00 € |
309 | Tennis beitragsfrei | 0,00 € |
- Anpassung der Beitragsklassebezeichnung an die digitale Mitgliederverwaltung im März 2022
- Änderung des Jahresbeitrages in dem Beitragsklasse 307 und 308 durch die AbteilungsversammlungTennis am 23.09.2022
Anhang 2 Abteilung Gewichtheben
Die Abteilung Gewichtheben erhebt mit einem Beschluss der Abteilungsversammlung nachfolgend aufgeführten Jahresbeitrag für den Bereich Freizeitsport (Maschinentraining). Dieser Beiträge ist zusätzlich zu den Beträgen an den Hauptverein an die Abteilung Gewichtheben zu bezahlen.
Klasse | Mitgliedsart | Jahresbeitrag |
201 | Erwachsene ab 18 Jahre | 60,00 € |
202 | Jugendliche bis 17 Jahre | 30,00 € |
Beitragsfrei sind Heber, die den TSV Heinsheim in einer Mannschaft oder in Einzelwettkämpfen vertreten.
- Die Einführung des Jahresbeitrags für Kinder und Jugendliche wurde bei der Abteilungsversammlung Gewichtheben am 17.09.2021 beschlossen
(vgl. Protokoll TOP 11 – Freizeitsport) - Anpassung der Beitragsklassebezeichnung an die digitale Mitgliederverwaltung im März 2022